Wohngebäudeversicherung
Dem eigenen Haus oder Wohnung können Sturm, Feuer oder ein Wasserrohbruch deutlich zusetzen.Wenn z.B. Dauerregen den Keller überflutet und dabei Wände und Inventar beschädigt oder Sturmböen Dächer abdecken, ist die Schadensregulierung in der Regel ein Fall für die Versicherung.
Sturm- und Überschwemmungsschäden müssen der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden. Betroffene sind zudem verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte - sonst wird der Versicherungsschutz riskiert. Gefahrenquellen dürfen jedoch beseitigt werden. Bei der Schadensmeldung müssen die Angaben wahrheitsgetreu angegeben werden. Im Zweifel hilft die Nachfrage beim Versicherer, wie sich Betroffene verhalten sollen.
Bei einer Wohngebäudeversicherung ist die Zusatzversicherung "Elementarversicherung" sehr wichtig im Falle von Überschwemmung. Denn nur dann sind dadurch entstandene Schäden abgedeckt. Meist ist jedoch nur mit einer Selbstbeteiligung von 10% der Schadenssumme, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.
Ausnahme: Haushaltsversicherungen, die zu DDR-Zeiten in den neuen Bundesländern abgeschlossen wurden, gewähren den Schutz gegen Elementarschäden noch. Existiert eine solche Versicherung unverändert, sind die Versicherungsnehmer auch gegen Elementarschäden versichert.