Lebensversicherung / Fonds-Lebensversicherung

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten:

Die Risikolebensversicherung:

Baut kein Vermögen auf, sondern sichert lediglich mögliche Hinterbliebene ab (z. B. für einen aufgenommen Kredit bei einer größeren Anschaffung oder dem Kauf bzw. Bau eines Hauses) Sie kostet auch nur etwa ein Achtel dessen, was für eine Kapitalpolice auf den Tisch zu legen wäre.
Es wird kein Geld angespart, und im auch Überlebensfall gibt es kein Geld zurück sondern es wird z.B. der versicherte Kredit mit einem Schlag abbezahlt.

Eine Risikolebensversicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen, denn sie schützt die Familie beim Tod des Ernährers vor dem finanziellen Absturz.

Wer nicht zu viel Geld zur Verfügung hat und dennoch seine Familie absichern will, sollte auf jeden Fall eine Risikolebensversicherung abschließen.



Die Kapitallebensversicherung:

Eine Kapitallebensversicherung besteht immer aus zwei Leistungen:
1. Sie schützt die Familie, falls der Ernährer frühzeitig stirbt. Falls der Tod eintritt, zahlt die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen aus.
2. Gleichzeitig lässt sich mit ihr über die Jahre (evtl. fürs Alter) Vermögen aufbauen. Deshalb gilt diese Versicherung auch als dritter Pfeiler für den Ruhestand, neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit eines solchen Vertrages müssen genau kalkuliert werden, um das Risiko tatsächlich abzusichern.

Der besondere Nachteil von Kapitallebensversicherungen ist die eingeschränkte Flexibilität in der Ansparphase: Sie binden sich im Normalfall auf mindestens 25 Jahre und müssen oft starke Verluste oder Renditeeinbußen hinnehmen, wenn Sie vorzeitig an Ihr Geld wollen oder müssen.

Bis Ende 2004 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen genießen besondere steuerliche Vorteile, denn unter bestimmten Umständen ist die gesamte Auszahlung steuerfrei! Dieser Vorteil gilt nicht mehr für Verträge, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden: Hier ist ein bestimmter Anteil der Erträge steuerpflichtig.

Vereinbaren Sie den Einschluss der Zusatzversicherung "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit". Im Fall einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zahlt dann der Versicherer die Beiträge für den gesamten Vertrag weiter.