KFZ- / Autoversicherung

Für versicherungspflichtige Fahrzeuge ist mindestens eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben!
Versicherungspflichtig sind motorisierte Fahrzeuge, vom Moped bis zum Schwerlaster.

Die Beitragshöhe hängt ab von der Art des Fahrzeuges, der Motorleistung, vom Zulassungsort und vom Fahrstil (wer keine Unfälle hat zahlt weniger). Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart (= Selbstbehalt bei einem Schaden, meist 150, 250 oder 500 Euro), ist der Jahresbeitrag entsprechend günstiger.

Es gibt folgende Arten:
Haftpflichtversicherung   zahlt im Schadensfall den Schaden des Unfallgegners und wehrt unberechtigte Ansprüche ab, erfüllt so also auch eine Rechtsschutzfunktion.
Teilkaskoversicherung schützt zusätzlich zur Haftpflicht in erster Linie vor Diebstahl, Brand, Wildschäden.
Vollkaskoversicherung enthält den Teilkaskoschutz und deckt auch alle dort nicht abgesicherten Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Die zu zahlenden Beiträge werden im Laufe der Jahre weniger, wenn keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wird. Andererseits können die Versicherungsbeiträge im Falle einer Leistung dramatisch ansteigen. Daher sollte man bei kleineren Schäden genau durchrechnen, ob man die Versicherung in Anspruch nehmen will.